Es gibt die Möglichkeit eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung auf ärztliche Verordnung zu erhalten.
Voraussetzung ist eine Diabeteserkrankung mit Spätfolgen wie Neuropathie (Schädigung der Nerven) und/oder Angiopathie (Schädigung der Gefäße) und die Verordnungszustimmung des Arztes. Diese Heilmittelverordnungen können auch für Hausbesuche ausgestellt werden.
Kassenzulassung
Für unsere Praxis liegt eine Kassenzulassung für alle Kassen vor, somit werden die hygienischen und technischen Anforderungen der Krankenkassen und des Gesundheitsamtes erfüllt. Eine medizinische Fußpflege bzw. podologische Komplexbehandlung auf ärztliche Verordnung kann direkt mit den Kassen abgerechnet werden.
Leistungen:
-diabetische Fußbehandlung (podologische Komplexbehandlung)
-med. Fußpflege
-Unguis incarnatus ( eingewachsener Nagel )
-Hypergranulation
-Behandlung von Nagelerkrankungen
-abtragen von Hornhaut und Schwielen
-entfernen von Hühneraugen
-Hautrisse an Fersen bearbeiten und ausgleichen
-physiologischer bzw. zehengerechter Nagelschnitt
-Nagelpilztherapie
-Spangentherapie
-Nagelprothetik
-Warzenbehandlung
-Anfertigung von Orthesen
-Hausbesuch
-u.v.m